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EÜR für Kleinunternehmer: Schritt für Schritt zur Einnahmenüberschussrechnung

Aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit ca. 6 Min

Als Kleinunternehmer musst du keine komplizierte Buchhaltung führen – es reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Du stellst einfach deine Einnahmen deinen Ausgaben gegenüber. Hier erfährst du, wie das geht, was du beachten musst und wie du die Anlage EÜR über ELSTER abgibst.

Die EÜR in einem Satz: Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn. Diesen Gewinn versteuerst du. Mehr Buchhaltung brauchst du als Kleinunternehmer in der Regel nicht.

Was ist die EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung, geregelt in §4 Abs. 3 EStG. Statt doppelter Buchführung mit Bilanz stellst du nur gegenüber, was reingekommen und was rausgegangen ist. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Maßgeblich ist, wann das Geld tatsächlich geflossen ist – nicht, wann die Rechnung gestellt wurde.

Wer muss eine EÜR machen?

Die EÜR nutzen unter anderem Freiberufler sowie Gewerbetreibende, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Für die meisten Kleinunternehmer nach §19 UStG ist sie der Standard.

Der Vorteil als §19-Kleinunternehmer

Weil du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, sind deine Beträge brutto gleich netto. Du musst keine Vorsteuer herausrechnen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das macht deine EÜR deutlich einfacher als bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben.

Was zählt als Betriebsausgabe?

Alles, was betrieblich veranlasst ist, zum Beispiel:

Wichtig: Für jede Ausgabe brauchst du einen Beleg. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe.

EÜR erstellen – in 5 Schritten

  1. Einnahmen sammeln: alle Betriebseinnahmen des Jahres erfassen.
  2. Ausgaben sammeln: alle betrieblichen Ausgaben mit Beleg zusammentragen.
  3. Kategorisieren: Ausgaben den passenden Kategorien zuordnen.
  4. Gewinn ermitteln: Einnahmen minus Ausgaben = dein Gewinn.
  5. Anlage EÜR abgeben: elektronisch über ELSTER, zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung.

Deine EÜR – automatisch im Hintergrund

Mit Mavuro fotografierst du Belege, die KI erkennt Betrag und Kategorie, und deine EÜR entsteht laufend. Im Frühjahr exportierst du sie einfach – fertig für ELSTER oder den Steuerberater.

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Belege richtig aufbewahren

Deine Belege musst du aufbewahren – je nach Belegart liegen die gesetzlichen Fristen bei etwa acht bis zehn Jahren. Digitale, sortierte Belege ersparen dir im Zweifel viel Sucherei. Eine durchgehende Erfassung übers Jahr ist deutlich entspannter als der Schuhkarton im Frühjahr.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?

Ja, in der Regel ermittelst du deinen Gewinn über die EÜR und gibst die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER ab.

Wie berechne ich die EÜR?

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Es zählt, wann das Geld tatsächlich geflossen ist (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Muss ich bei der EÜR Umsatzsteuer angeben?

Als §19-Kleinunternehmer nicht – deine Beträge sind brutto gleich netto.

Weiterlesen: Kleinunternehmergrenze 2026 – 25.000 € und 100.000 € erklärt

Stand: Mai 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.