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Kleinunternehmergrenze 2026: Die 25.000-€- und 100.000-€-Regel einfach erklärt

Aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit ca. 5 Min

Seit der Reform 2025 gelten für Kleinunternehmer zwei Umsatzgrenzen: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide musst du einhalten, um die Umsatzsteuer-Befreiung nach §19 UStG zu behalten. Hier die Regel ohne Steuerdeutsch – plus was passiert, wenn du eine Grenze reißt.

Kurz gesagt: Du bleibst Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr ≤ 25.000 € war und im laufenden Jahr ≤ 100.000 € bleibt. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet die Regelung sofort.

Die zwei Grenzen im Detail

GrenzeZeitraumBedeutung
25.000 €VorjahrWar dein Umsatz im letzten Kalenderjahr darüber, bist du dieses Jahr kein Kleinunternehmer mehr.
100.000 €Laufendes JahrHarte Grenze. Wird sie überschritten, endet die Regelung sofort – ab dem Umsatz, der drüber liegt.

Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Es reicht nicht, nur unter einer der beiden zu bleiben.

Was zählt zur Umsatzgrenze?

Maßgeblich sind deine umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen – also dein Umsatz, nicht dein Gewinn. Es geht um das, was du eingenommen hast, bevor Ausgaben abgezogen werden. Wer das ganze Jahr im Blick behält, läuft nicht versehentlich in die Regelbesteuerung.

Was passiert bei Überschreitung?

Vorjahresgrenze (25.000 €) überschritten

Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, unterliegst du im Folgejahr der Regelbesteuerung: Du musst dann Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Jahresgrenze (100.000 €) überschritten

Hier wirkt die Reform 2025 strenger: Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – und zwar ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, nicht erst zum Jahresende. Ab diesem Punkt musst du Umsatzsteuer berechnen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Grenzen müssen eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich die 100.000-€-Grenze überschreite?

Die Kleinunternehmerregelung endet sofort – ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, nicht erst zum Jahresende.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?

Nein. Solange du die Regelung nach §19 UStG nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab.

Weiterlesen: EÜR für Kleinunternehmer – Schritt für Schritt

Stand: Mai 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.