Kleinunternehmergrenze 2026: Die 25.000-€- und 100.000-€-Regel einfach erklärt
Seit der Reform 2025 gelten für Kleinunternehmer zwei Umsatzgrenzen: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide musst du einhalten, um die Umsatzsteuer-Befreiung nach §19 UStG zu behalten. Hier die Regel ohne Steuerdeutsch – plus was passiert, wenn du eine Grenze reißt.
Die zwei Grenzen im Detail
| Grenze | Zeitraum | Bedeutung |
|---|---|---|
| 25.000 € | Vorjahr | War dein Umsatz im letzten Kalenderjahr darüber, bist du dieses Jahr kein Kleinunternehmer mehr. |
| 100.000 € | Laufendes Jahr | Harte Grenze. Wird sie überschritten, endet die Regelung sofort – ab dem Umsatz, der drüber liegt. |
Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Es reicht nicht, nur unter einer der beiden zu bleiben.
Was zählt zur Umsatzgrenze?
Maßgeblich sind deine umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen – also dein Umsatz, nicht dein Gewinn. Es geht um das, was du eingenommen hast, bevor Ausgaben abgezogen werden. Wer das ganze Jahr im Blick behält, läuft nicht versehentlich in die Regelbesteuerung.
Was passiert bei Überschreitung?
Vorjahresgrenze (25.000 €) überschritten
Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, unterliegst du im Folgejahr der Regelbesteuerung: Du musst dann Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Jahresgrenze (100.000 €) überschritten
Hier wirkt die Reform 2025 strenger: Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – und zwar ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, nicht erst zum Jahresende. Ab diesem Punkt musst du Umsatzsteuer berechnen.
Behalte deine Grenze automatisch im Blick
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- Erfasse deine Einnahmen laufend, nicht erst im Frühjahr.
- Rechne früh hoch: Wenn du im Sommer schon nah an 25.000 € bist, plane für nächstes Jahr die Regelbesteuerung ein.
- Trenne Umsatz und Gewinn im Kopf – für die Grenze zählt der Umsatz.
- Halte deine Belege sortiert, damit deine EÜR jederzeit stimmt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Grenzen müssen eingehalten werden.
Was passiert, wenn ich die 100.000-€-Grenze überschreite?
Die Kleinunternehmerregelung endet sofort – ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, nicht erst zum Jahresende.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?
Nein. Solange du die Regelung nach §19 UStG nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab.
Stand: Mai 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.