Homeoffice-Pauschale als Kleinunternehmer neben dem Hauptjob
Du arbeitest tagsüber ganz normal in deinem Hauptjob und abends zu Hause an deinem Kleinunternehmen. Zählt das als Homeoffice? Die Antwort überrascht viele: Über die Grundregel nicht – über eine Ausnahme aber sehr wohl. Hier steht, wann du die 6 € pro Tag bekommst, wie die 1.260 € zustande kommen und was du wirklich nachweisen musst.
Die Grundregel – und warum sie bei dir nicht greift
Normalerweise bekommst du die Tagespauschale von 6 € nur, wenn beides stimmt:
- Du arbeitest an diesem Tag überwiegend (mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit) zu Hause, und
- du suchst keine erste Tätigkeitsstätte auf – fährst also nicht zur Arbeit.
Wer morgens in den Betrieb fährt und abends noch an der eigenen Selbstständigkeit sitzt, erfüllt beides nicht. Über die Grundregel wäre der Tag also weg.
Die Ausnahme, die genau auf dich passt
Es gibt eine zweite Tür: Steht dir für die konkrete Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du die Pauschale auch dann ansetzen, wenn du am selben Tag auswärts oder an deiner ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hast.
Das klassische Beispiel sind Lehrkräfte: Sie unterrichten in der Schule und bereiten zu Hause den Unterricht vor, weil es dafür keinen Arbeitsplatz gibt. Genau dieselbe Logik greift bei dir: Für deine selbstständige Tätigkeit hast du keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber – du machst sie zu Hause. Also zählt der Tag.
6–15 Uhr im Betrieb (Hauptjob, kein Homeoffice möglich).
Abends 1 Stunde zu Hause am Kleinunternehmen: Belege erfassen, Rechnung schreiben.
→ Der Tag zählt. Weil dein Hauptjob nicht zu Hause stattfand, geht die volle 6 € an dein Kleinunternehmen.
Warum es keine feste 1.260-€-Pauschale gibt
Ein weit verbreiteter Irrtum: Man trage einfach 1.260 € ein und fertig. So funktioniert es nicht. Du rechnest:
| Homeoffice-Tage fürs Kleinunternehmen | Abzugsbetrag |
|---|---|
| 100 Tage | 600 € |
| 150 Tage | 900 € |
| 210 Tage (Maximum) | 1.260 € |
Tage × 6 €, gedeckelt bei 210 Tagen. Die 1.260 € sind die Obergrenze – nicht ein Betrag, der dir automatisch zusteht. Urlaub, Krankheit und Tage ohne Arbeit am Kleinunternehmen zählen nicht mit.
Und die 6 € gibt es nur einmal pro Tag
Auch wenn du an einem Tag für zwei Dinge zu Hause arbeitest – Hauptjob im Homeoffice und Kleinunternehmen – bekommst du die 6 € trotzdem nur einmal. Nicht pro Tätigkeit, nicht pro Arbeitgeber.
Was du nachweisen musst (und was nicht)
Die gute Nachricht zuerst: Kosten musst du nicht belegen. Keine Stromrechnung, kein Mietanteil, kein separates Arbeitszimmer. Genau dafür ist eine Pauschale da.
Was du aber glaubhaft machen können solltest, ist die Anzahl der Tage. Ein amtliches Formular gibt es dafür nicht. In der Praxis reicht:
- Eine einfache Tagesliste oder Kalendermarkierung: „an diesen Tagen zu Hause fürs Kleinunternehmen gearbeitet".
- Deine Geschäftsunterlagen als Untermauerung: geschriebene Rechnungen, erfasste Belege, Verkäufe, Projektdateien – alles mit Datum.
Je näher du an die 210 Tage gehst, desto genauer schaut das Finanzamt hin. Trag deshalb die echten Tage ein, nicht aus Prinzip das Maximum.
Deine Arbeitstage dokumentieren sich nebenbei
Wer Belege und Rechnungen laufend erfasst, hat automatisch datierte Nachweise für seine aktiven Tage. Mavuro sammelt sie per Foto und hält deine EÜR das ganze Jahr aktuell.
Mavuro kostenlos ladenWo die Pauschale landet
Die 6 € pro Tag setzt du als Betriebsausgabe in der EÜR deines Kleinunternehmens an. Sie mindert damit deinen Gewinn – genauso wie deine anderen Betriebsausgaben.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Pauschale, wenn ich tagsüber im Betrieb arbeite?
Über die Grundregel nicht. Über die Ausnahme ja – wenn dir für deine selbstständige Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Bekomme ich 6 € für den Hauptjob und 6 € fürs Kleinunternehmen?
Nein. Die 6 € gibt es pro Kalendertag nur einmal, nicht pro Tätigkeit.
Kann ich einfach 1.260 € eintragen?
Nein. Tage × 6 €, maximal 210 Tage. Nur die Tage, an denen du wirklich zu Hause fürs Kleinunternehmen gearbeitet hast.
Muss ich die Tage nachweisen?
Kosten nicht – die Anzahl der Tage solltest du aber plausibel machen können, etwa über eine Tagesliste und deine Geschäftsunterlagen.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale gilt ausdrücklich auch ohne eigenes Arbeitszimmer – der Küchentisch reicht.
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Ob die Ausnahme „kein anderer Arbeitsplatz" in deinem Fall greift, hängt von deiner konkreten Situation ab – im Zweifel lass es einmal fachlich prüfen.