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Was kann ich als Kleinunternehmer absetzen? Die Betriebsausgaben-Liste 2026

Aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Min

Auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG kannst du Ausgaben absetzen – alles, was betrieblich veranlasst ist, mindert deinen Gewinn. Eine Sache läuft bei dir aber anders als bei anderen: Du setzt brutto ab. Hier die wichtigsten Posten mit Beispielen, plus die Besonderheiten, die nur für dich gelten.

Kurz gesagt: Betriebsausgaben sind Kosten, die durch deine Tätigkeit entstehen. Sie senken deinen Gewinn in der EÜR. Da du keine Vorsteuer ziehst, ist immer der Bruttobetrag deine Ausgabe.

Die wichtigste Besonderheit: brutto statt netto

Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen bucht den Nettobetrag als Ausgabe und holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer – dafür setzt du den vollen Bruttobetrag ab.

Beispiel: Du kaufst Zubehör für 119 € (100 € netto + 19 € USt). Ein Regelbesteuerer bucht 100 € Ausgabe und holt 19 € Vorsteuer. Du als Kleinunternehmer setzt die vollen 119 € als Betriebsausgabe an.

Daraus folgt eine praktische Sonderregel: Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gilt netto 800 €. Weil du brutto rechnest, darfst du Anschaffungen bis 952 € brutto (800 € + 19 % USt) sofort im Jahr der Anschaffung absetzen, statt sie über Jahre abzuschreiben.

Das kannst du als Kleinunternehmer absetzen

Die folgenden Kosten sind typische Betriebsausgaben – Voraussetzung ist immer, dass sie tatsächlich betrieblich veranlasst sind:

KategorieBeispiele
Technik & ArbeitsmittelLaptop, Tablet, Monitor, Drucker, Software-Abos, Büromaterial, Werkzeug
Büro & HomeofficeMiete für Betriebsräume, anteilige Kosten, Homeoffice-Pauschale (siehe unten)
KommunikationTelefon & Internet (betrieblicher Anteil), Geschäftshandy, Domain & Hosting
Reise & FahrtBahn/Flug, Hotel, 0,30 € pro betrieblich gefahrenem Kilometer, Verpflegungspauschale
WeiterbildungKurse, Seminare, Fachbücher, Online-Fortbildungen
Marketing & WebWebsite, Werbung, Visitenkarten, Portfolio, Foto-/Designkosten
Finanzen & BeratungKontoführung des Geschäftskontos, Steuerberatung, betriebliche Software
Versicherungen & BeiträgeBetriebshaftpflicht, Berufsverbände, IHK/HWK-Beiträge

Pauschalen, die du kennen solltest

Homeoffice-Pauschale

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du 6 € ansetzen – maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. Wichtig: Die 6 € gibt es pro Tag nur einmal, nicht pro Tätigkeit. Machst du dein Kleinunternehmen neben einem Hauptjob von zu Hause und hast dafür keinen anderen Arbeitsplatz, kann die Pauschale auch an Tagen drin sein, an denen du im Hauptjob warst – dann für die Zeit am Kleinunternehmen.

Verpflegungsmehraufwand

Bist du beruflich unterwegs, gelten für Inlandsreisen feste Pauschalen: 28 € bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit (voller Tag) und 14 € bei mehr als 8 Stunden bzw. für An- und Abreisetage. Diese Sätze sind 2026 unverändert.

Fahrtkosten

Für betriebliche Fahrten mit dem eigenen Auto kannst du pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzen – oder die tatsächlichen Kfz-Kosten, wenn das für dich günstiger ist.

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Was du nicht (oder nur anteilig) absetzen kannst

So machst du es richtig

Häufige Fragen

Können Kleinunternehmer Betriebsausgaben absetzen?

Ja. Betrieblich veranlasste Ausgaben mindern deinen Gewinn in der EÜR – genau wie bei anderen Selbstständigen.

Setzen Kleinunternehmer brutto oder netto ab?

Brutto. Da du keine Vorsteuer abziehst, ist der volle Bruttobetrag deine Betriebsausgabe.

Wie hoch ist die GWG-Grenze für Kleinunternehmer?

Netto 800 € – brutto also bis 952 €. Anschaffungen bis zu diesem Betrag darfst du sofort absetzen.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

6 € pro Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, maximal 1.260 € im Jahr – auch ohne separates Arbeitszimmer. Die 6 € gibt es pro Tag nur einmal, nicht pro Tätigkeit.

Weiterlesen: EÜR für Kleinunternehmer – Schritt für Schritt · Kleinunternehmergrenze 2026 · E-Rechnung für Kleinunternehmer

Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Ausgabe absetzbar ist, hängt von deinem Einzelfall ab – bei konkreten Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.